Der Anlagenbegriff wurde mit dem EEG 2017 im Hinblick auf Solaranlagen geändert. Informationen zur Anlage im Sinne des EEG 2017 finden Sie in hier. Auch stellen wir Ihnen an dieser Stelle die Einrede des § 57 Abs. V EEG 2017 vor, die Ihnen helfen kann, sich gegen Rückforderungsansprüche des Netzbetreibers zu Wehr zu setzen.